
Hilfe / FAQ
Kann jeder im Mefatech B2B Shop einkaufen?
Nein! Der Mefatech B2B Shop richtet sich ausschließlich an Wiederverkäufer für Druckerzubehör.
Wie melde ich mich als neuer Händler an?
Registrieren Sie sich unkompliziert hier auf der Seite. Nach der Anmeldung schicken Sie uns bitte noch Ihren
Gewerbenachweis per eMail. Nach erfolgreicher Prüfung durch unser Team, werden wir Ihr Kundenkonto dann für Sie
freischalten und Sie darüber per eMail informieren. Danach sehen Sie Ihren Netto-EK und Bestellungen können aufgeben
werden. » zur Händleranmeldung
Dropshipping - neutraler Direktversand
Informationen zu unserem Dropshipping Service erhalten sie hier » Dropshipping mit Mefatech
Kompatibel, Rebuilt, Recycelt, Original
Kompatibel = kompatible bzw. alternative Nachbauten (Newbuilt) des originalen Herstellerproduktes
Rebuilt = originale Herstellerprodukte werden wiederaufbereitet und Verschleißteile ersetzt (Remanufactured)
Recycelt = Kunststoffe bzw. bestimmte Wertstoffe werden wiederverwertet
Original = Produkte vom Druckerhersteller
Verpackungsart: Bulk, Neutral-Box, White-Box
Bulk = Ware wird in einer Folie (ohne Karton) geliefert
White-Box = Ware wird in einem weißen Karton geliefert
Neutral-Box = Ware wird in einem Mefatech-Premium Karton geliefert
Mit welchem Paketdienst wird versendet?
Wir versenden paketfähige Ware ausschließlich mit UPS.
Made in Germany / Made in EU
Viele unserer Produkte sind aus unserer eigenen Produktion hier in Mühlheim am Main. Einige Produkte aus unserem
Sortiment lassen wir produzieren und recyceln und diese kommen dann aus Deutschland bzw. in der Europäischen Union.
Originales Leergut, welches wiederaufbereitet wird (Rebuilt, Recycelt) entspricht ebenfalls dem jeweiligen
Vertriebsrecht des Herstellers, da wir nur für die EU zugelassenes Leergut verwenden!
Was bedeutet die Firmenadresse auf der Ware?
Das Produktsicherheitsgesetz und das Elektrogesetz fordern eine Kennzeichnung des Herstellers bzw. des
Erstinverkehrsbringers auf den Produkten.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Produktsicherheitsgesetz und dem ElektroG:
§ 6 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
(Produktsicherheitsgesetz)
1. Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der
Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt:
2. den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum
ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen.
§ 9 Kennzeichnung (ElektroG)
1. Elektro- und Elektronikgeräte, die nach den in § 3 Nummer 4 genannten Zeitpunkten in Verkehr gebracht werden,
sind vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig
zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach dem jeweiligen in § 3 Nummer 4 genannten
Zeitpunkt erstmals auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurde.
Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?
Wer Hersteller ist bzw. als solcher gilt, ist in § 3 Nummer 9 ElektroG definiert.
Hersteller ist
• der Produzent, also derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte (Elektrogeräte) unter seinem Namen oder seiner
Marke selbst herstellt oder konzipieren oder herstellen lässt und sie unter seinem Namen oder seiner Marke in
Deutschland anbietet (§ 3 Nummer 9 a) aa) und bb) ElektroG).
• derjenige, der Elektrogeräte anderer Hersteller unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Deutschland
anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft.
Dabei ist der Anbieter oder Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen, wenn Name oder Marke des Herstellers
gemäß § 3 Nummer 9 a) ElektroG auf dem Elektrogerät erscheint (vergl. § 3 Nummer 9 b) ElektroG).
• wer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Tätigkeit Elektrogeräte, die nicht aus Deutschland stammen – sondern aus einem
Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat – erstmals auf dem deutschen Markt anbietet (§ 3 Nummer 9 c)
ElektroG). Damit kann auch ein Importeur Hersteller im Sinne des ElektroG sein.
• wer Elektrogeräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln direkt Endnutzern anbietet und nicht in
Deutschland niedergelassen ist (§ 3 Nummer 9 d) ElektroG).
Muss ich als Händler von Elektrogeräten bezüglich des ElektroG etwas beachten?
Sie müssen erstmals feststellen, ob Sie Vertreiber oder Hersteller im Sinne des Gesetzes sind.
Informationen zum Vertreiber finden Sie unter dem Punkt „Wer ist Vertreiber im Sinne des ElektroG?“
Informationen zum Hersteller finden Sie unter dem Punkt „Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?“
Muss ich als Vertreiber jedes Elektroaltgerät zurücknehmen?
(1) Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind
verpflichtet,
1:0 Rücknahme: Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen
entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden.
1:1 Rücknahme: bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. (Ab einer Abmessung größer als 25 cm)
Weitere Informationen finden Sie bei der Stiftung-EAR:
https://www.stiftung-ear.de/de/vertreiber
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems "EAR". Weitere Informationen finden Sie unter: www.stiftung-ear.de
Welche Pflichten haben Sie gegenüber Ihren Endkunden als Händler?
Rücknahmepflicht für Altgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c-Geräte)
• Anzeige der Rücknahmestelle(n) durch Anmeldung als Vertreiber
• Übergabe der Altgeräte an örE (Werkstoffhöfe) oder Hersteller/Bevollmächtigte bzw. eigenverantwortliche Entsorgung
der gesammelten Altgeräte
• Information der Kunden
• Abgabe von jährlichen Mitteilungen (Quelle: Stiftung EAR)
Sie müssen Ihre Endkunden über folgendes Aufklären:
• die Pflicht, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und nicht festverbaute Batterien bzw. Akkus vorher zu
entnehmen und getrennt zu entsorgen
• die von Ihnen eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von
Altgeräten
• die Eigenverantwortung der Endnutzer hinsichtlich der Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten
• die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne. (Quelle: Stiftung EAR)
(Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist
darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu
erfassen ist.)
Als Vertreiber im Sinne des ElektroG gilt?
Vertreiber ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektrogeräte anbietet oder
auf dem Markt bereitstellt (§ 3 Nummer 11 ElektroG). Dies sind insbesondere Händler (stationäre Händler,
Online-Händler, Versandhändler) aber auch registrierte Hersteller, die ihre Produkte selbst vertreiben. Selbst
Handwerker können den Begriff erfüllen, wenn sie Geräte verkaufen. (Quelle: Stiftung EAR)
Hinweis zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir
verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Gebrauchte Batterien, die wir als
Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, können Sie unentgeltlich an unseren Verkaufsstellen
zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.


